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Was macht die BaFin nicht?

Die BaFin beauf­sich­tigt Banken und Finanz­dienst­leister, private Versi­che­rungs­un­ter­nehmen sowie den Wert­pa­pier­handel und ist hier auch zuständig für den kollek­tiven Verbrau­cher­schutz. Dabei darf sie den Kunden aller­dings nur inner­halb gesetz­lich fest­ge­legter Grenzen helfen. Hier erfahren Sie, bei welchen Themen und Fragen Ihnen die BaFin nicht weiter­helfen kann und an wen Sie sich statt­dessen wenden können.

Aufsicht nur über private Versi­che­rungen

Die BaFin beauf­sich­tigt nur private Versi­che­rungen. Wenn Sie Fragen oder eine Beschwerde zur gesetz­li­chen Kranken- oder Pfle­ge­ver­si­che­rung haben, kann Ihnen mögli­cher­weise das Bundesamt für Soziale Siche­rung weiter­helfen. Auch die Aufsicht über die gesetz­liche Renten- und Unfall­ver­si­che­rung ist Sache des Bundesamt für Soziale Siche­rung. Je nachdem können aber auch Landes­be­hörden zuständig sein, an die Sie sich dann wenden müssten.

Gesetz­liche Grenzen für Auskünfte der BaFin

Aus recht­li­chen Gründen gibt es eine Reihe von Fragen, die die BaFin nicht beant­worten darf. So darf sie Ihnen keine Empfeh­lungen ausspre­chen. Und nur in beson­deren Ausnah­me­fällen darf sie vor einem bestimmten Unter­nehmen warnen.

Beispiels­weise kann und wird die BaFin Ihnen also nicht sagen, wo Sie die güns­tigsten Kredite abschließen können oder welche Bank Ihnen die höchsten Spar­zinsen zahlt. Auch bei der Entschei­dung, welche Aktien Sie kaufen sollten und welche nicht, darf die BaFin nicht mit einer Empfeh­lung weiter­helfen.

Die gesetz­liche Grenze muss die BaFin genauso bei Fragen zu Versi­che­rungen einhalten: Bitte infor­mieren Sie sich selbst und lassen sich ausführ­lich beraten, welche Versi­che­rungen Sie besser abschließen sollten, welche Sie nicht brau­chen und welches Versi­che­rungs­un­ter­nehmen gerade die güns­tigsten Kondi­tionen bietet. Die BaFin darf sich hierzu nicht äußern.

Immer wieder erhält die BaFin Anfragen von Verbrau­chern, die wissen wollen, ob ihr Geld bei einem bestimmten Institut oder Versi­cherer sicher oder ob das Unter­nehmen vertrau­ens­würdig ist. Solche Empfeh­lungen und Wert­ur­teile darf die BaFin nicht ausspre­chen. Sie müssen sich selbst die Zeit nehmen, sich über die verschie­denen Unter­nehmen, ihre Ange­bote und ihre Serio­sität zu infor­mieren. Aller­dings kann Ihnen die BaFin eine Auskunft darüber geben, ob ein Unter­nehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügt und welche Siche­rungs­sys­teme für eine Bank oder einen Versi­cherer bestehen.

Hier bekommen Sie Hilfe im Einzel­fall

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise auf Personen und Einrich­tungen, die Ihnen bei Fragen weiter­helfen können, bei denen die BaFin dies aufgrund gesetz­li­cher Grenzen nicht darf. Für die Qualität der hier aufge­führten Berater und Bera­tungs­ein­rich­tungen kann die BaFin jedoch nicht garan­tieren, da sie darauf keinen Einfluss hat.

 

Produkt­tests zum Ange­bots­ver­gleich nutzen

Infor­ma­tionen zu verschie­denen weiter oben genannten Fragen, die außer­halb der Zustän­dig­keit der BaFin liegen, sind unter anderem bei der Stif­tung Waren­test zu finden. Dort können Sie beispiels­weise die verglei­chenden Tests der Stif­tung zu Finanz­pro­dukten einsehen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Indi­vi­du­elle Bera­tung bieten zum Beispiel auch die Verbrau­cher­zen­tralen an. Deren Anschriften und weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie im Internet.

 

Falsche Verspre­chen in der Werbung melden

Haben Sie Fragen oder Beschwerden zur Werbung von Finanz­dienst­leis­tern, so wenden Sie sich damit an die Zentrale zur Bekämp­fung unlau­teren Wett­be­werbs e. V. in Bad Homburg vor der Höhe. Auf der Website der Wett­be­werbs­zen­trale sind weiter­füh­rende Infor­ma­tionen und Kontakt­mög­lich­keiten genannt.

 

Hilfe bei finan­zi­ellen Notsi­tua­tionen

Wenn finan­zi­elle Schwie­rig­keiten drohen oder sogar bereits einge­treten sind, könnte viel­leicht eine Schuld­ner­be­ra­tungs­stelle weiter­helfen. Achten Sie bitte darauf, nur eine seriöse Einrich­tung nach Rat für eine Notlage zu fragen. Immer wieder machen Menschen mit Schul­den­pro­blemen üble Erfah­rungen mit Kredit­haien, die sich als selbst­lose Helfer aufführen, Ihren Opfern aber nur eine teure Umschul­dung aufdrängen wollen. Das Service­te­lefon des Bundes­mi­nis­te­riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 030 201 791 30 kann Sie dabei unter­stützen, eine seriöse Bera­tung zu bekommen. Bei den Schuld­ner­be­ra­tungs­stellen gemein­nüt­ziger Einrich­tungen müssen Sie leider oft mit langen Warte­zeiten rechnen. Doch dafür erhalten Sie dort im Allge­meinen eine wirk­liche Hilfe für Ihre ganz persön­liche Situa­tion.

 

…und wenn ich einen Anwalt brauche?

Bei Rechts­strei­tig­keiten sollten Sie sich im Zweifel von einem Rechts­an­walt beraten lassen. Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie dafür Hilfen nach dem Bera­tungs­hil­fe­ge­setz (BerHG) bean­spru­chen. Die BaFin leistet keine Rechts­beratung und darf auch keinen bestimmten Anwalt für Ihr Anliegen empfehlen.

 

Fragen Sie den Versi­che­rungs­be­rater

Wenn Sie eine ausführ­liche Bera­tung zu Versi­che­rungen benö­tigen, können Sie sich an einen unab­hän­gigen Versi­che­rungs­be­rater wenden. Achten Sie darauf, dass der Berater – wie nach § 34d Gewer­be­ord­nung erfor­der­lich – von der zustän­digen Indus­trie- und Handels­kammer zuge­lassen ist. Bitte infor­mieren Sie sich vorher über die Kosten seiner Bera­tung. Versi­che­rungs­be­rater dürfen Ihnen außerdem keine Versi­che­rungs­ver­träge vermit­teln, da sie von den Versi­che­rungs­un­ter­nehmen unab­hängig sein sollen und von diesen keine Provi­sion annehmen dürfen. Anschriften von Versi­che­rungs­be­ra­tern erhalten Sie beim Bundes­ver­band der Versi­che­rungs­be­rater e. V.

 

Gestoh­lene Giro­card sofort sperren!

Wird Ihre Giro­card, Kredit­karte oder Ihre PIN gestohlen oder geht verloren, wenden Sie sich unbe­dingt so schnell wie möglich an Ihre Bank oder den Sperr­ser­vice Ihrer Karten­firma. Lassen Sie die entspre­chende Karte sofort sperren, bevor ein Unbe­fugter Ihr Konto leer­räumt.

Die Rufnum­mern des Sperr­ser­vice erhalten Sie zusammen mit Ihrer Karte. Außerdem sind die Tele­fon­num­mern online abrufbar. Viele Sperr­dienste lassen sich über die zentrale Rufnummer 116 116 errei­chen, im Inland ist dies gebüh­ren­frei. Wenn Sie sich gerade im Ausland befinden, wählen Sie bitte die 00 49 116 116. Alter­nativ können Sie Ihre Karte auch unter der Berliner Rufnummer 00 49 30 4050 4050 sperren lassen.

Die Bank oder der Sperr­ser­vice des Kredit­kar­ten­un­ter­neh­mens helfen auch weiter, falls einmal ein Terminal oder Geld­au­tomat Ihre Karte einge­zogen hat.

Quelle: Bafin zuletzt geän­dert am 04.05.2020 unter Verbrau­cher­schutz

 

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