Tago Festgeld: BaFin warnt vor der Website tago-festgeld.news
ie Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Tago Festgeld. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website tago-festgeld.news, auf die man auch bei Aufruf der Website tago-festgeld.de weitergeleitet wird, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort angeblich Festgeld und Tagesgeld anlegen sowie in Aktien und vorbörsliche Aktien (IPOs) investieren. Im Impressum behaupten die Betreiber, dass es sich bei Tago Festgeld um ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH, Kerpen, handelt. Das ist falsch. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Quelle: BaFin vom 21.03.2024
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