Save the date: IT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?
Anmeldungen ab Mitte Juli möglich: Digitale BaFin-Konferenz am 26. September 2024
Aktuell laufen bei den Unternehmen des Finanzsektors die Umsetzungsarbeiten für den Digital Operational Resilience Act (DORA), der ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden ist.
In der Veranstaltung informiert die BaFin die Unternehmen über die konkreten Anforderungen aus DORA an das IKT-Drittparteirisikomanagement, das Überwachungsrahmenwerk, das IKT-Vorfallsmeldewesen und das Informationsregister. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Fragen rund um diese Themen bei der Anmeldung einzureichen.
Die Veranstaltung richtet sich an IT-Führungskräfte und IT-Expertinnen und Experten der beaufsichtigten Unternehmen aus dem gesamten Finanzsektor.
Nähere Informationen zum digitalen Veranstaltungsformat, zum Programm und zur Anmeldung veröffentlicht die BaFin voraussichtlich Mitte Juli auf ihrer Website unter der Rubrik „Veranstaltungen“.
Die Teilnahme ist kostenlos. Obwohl es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, kann nur eine begrenzte Zahl an Personen teilnehmen. Eine Vormerkung ist nicht möglich.
Link zur DORA-Informationsseite der BaFin.
Quelle: BaFin vom 07.05.2024
PRESSEKONTAKT
Netzwerk Kapitalmarkt Sanierung
BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld
Website: https://netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de/
E-Mail : info@netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10