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Neue MiFID und MiFIR in Kraft getreten

Die Finanzaufsicht BaFin weist auf Veröffentlichungen der EU-Kommission und der EU-Wertpapieraufsicht ESMA hin: Dabei geht es um die Übergangsphase bis zur Veröffentlichung der Level-2-Texte.

Die Europäische Kommission und die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) haben am 28. März 2024 jeweils ein Statement zur überarbeiteten Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) und zur überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) veröffentlicht.

In den Statements geht es um den Umgang mit dem Übergangszeitraum zwischen Inkrafttreten der beiden Level 1-Texte und dem Erlass neuer bzw. überarbeiteter Level 2-Texte. Zum Hintergrund: Level 2-Texte geben den Marktteilnehmern Hinweise, wie Level 1-Texte umgesetzt werden sollen – beispielweise anhand von Technischen Implementierungsstandards (ITS). Während jedoch MiFIR und MiFID bereits am 28. März 2024 in Kraft getreten sind, werden die zur Verordnung gehörigen delegierten Verordnungen erst im Laufe der kommenden Monate erarbeitet. Auch die Umsetzung der MiFID in nationales Recht wird noch Zeit in Anspruch nehmen.

Gemäß der überarbeiteten MiFIR bzw. MiFID sollen, solange es keine neuen delegierten Verordnungen gibt, die bisherigen Level 2-Texte angewendet werden. Delegierte Rechtsakte können jedoch nicht losgelöst von Level 1-Texten betrachtet werden.

Deshalb schlussfolgern EU-Kommission und ESMA, dass in vielen Fällen auch das bisherige Level 1-Regime bis zum Erlass der neuen bzw. überarbeiten delegierten Verordnungen weiter Anwendung findet. Die ESMA wird in den kommenden Wochen weitere Leitlinien zu konkreten Fragen bezüglich des Übergangszeitraumes veröffentlichen.

 

Quelle: BaFin vom 02.04.2024

 

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