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Konsumkredite im Test

(BaFinJournal) Möbel, Elektrogeräte, Kleidung – viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen auf Kredit. Wie schwer ist es, an eine solche Finanzierung zu kommen? Das hat die Finanzaufsicht BaFin in ihrer fünften Mystery-Shopping-Aktion untersucht. Von Ulrich Quaas, BaFin-Kommunikation, in Zusammenarbeit mit Matthias Heinze, BaFin-Verbraucherschutz

Einige Anbieter sind bei der Vergabe von Konsumkrediten offenbar nicht besonders kritisch. Bei einer Mystery-Shopping-Aktion der BaFin im Spätsommer 2023 wurden fast 80 Prozent der Kreditanfragen bewilligt. Wobei die Hälfte der Testkäuferinnen und Testkäufer eine eher schlechte Bonität vorzuweisen hatte.

Testerinnen und Tester haben im Auftrag der BaFin so getan, als wollten sie Käufe von Möbeln, Elektrogeräten und Bekleidung finanzieren lassen. Unter den acht getesteten Anbietern waren vier Onlineshops und zwei stationäre Einzelhändler mit ihren jeweiligen Finanzierungspartnern. Zusätzlich wurden Finanzierungen bei zwei Banken direkt angefragt. Insgesamt fanden 48 verdeckte Testkäufe statt (siehe Infokasten).

 

Auf einen Blick

Mystery-Shopping-Aktion zu Konsumkrediten

Bei der Mystery-Shopping-Aktion zu Konsumkrediten ließ die BaFin 48 Testkäufe durchführen – und zwar je zur Hälfte vor Ort und online. Dabei wurden Finanzierungen bzw. Kredite abgeschlossen, die anschließend widerrufen wurden.

Für den Test wurden insgesamt fünf Kundenprofile angelegt. Diese unterschieden sich nach Alter, Einkommensklasse und gewünschter Kredithöhe.

Mit acht Testobjekten war die Stichprobe vergleichsweise klein und stellt zudem nur eine Momentaufnahme dar. Wie bei jeder Mystery-Shopping-Aktion können die Resultate nicht ohne Weiteres auf den gesamten deutschen Finanzsektor übertragen werden.

Mystery Shopping-Aktionen bieten der BaFin einen direkten Blick auf die Marktrealität – anders als bei Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder der Auswertung von Prüfberichten, wo die BaFin zunächst nur einen mittelbaren Eindruck erhält.

 

Kreditwürdigkeitsprüfung oft oberflächlich

Bei etwa einem Drittel der Testkäufe wurde die finanziellen Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt nicht erhoben. Bei rund zwei Dritteln wurden Angaben zur finanziellen Situation zwar erhoben, jedoch oft sehr oberflächlich: In etwa 70 Prozent der Fälle befragten die Anbieter die Testkäuferinnen und -käufer nach ihrem freien Einkommen. Das ist der Teil vom Einkommen, der übrigbleibt, nachdem alle bestehenden Kosten für den Lebensunterhalt abgezogen wurden.

Detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben wie Miet- und Lebenshaltungskosten wurden nur bei der Hälfte der Anträge gefordert. Lediglich in 17 Prozent der Testkäufe fragten die Anbieter nach bereits bestehenden Krediten.

Auffallend war, dass die Kreditprüfung bei Online-Käufen weniger detailliert war. Die Verkäuferinnen und Verkäufer im Geschäft oder der Filiale fragten fast immer nach Einnahmen und Ausgaben der Kundinnen und Kunden. Im Internet wurde kaum danach gefragt: in nur zwei von 24 Fällen. Stattdessen wurde bei knapp der Hälfte der Online-Anträge das frei verfügbare Einkommen abgefragt.

Hohe Bewilligungsquote

In der Untersuchung der BaFin wurde auch deutlich, dass Anfragen von jungen Testkäuferinnen und -käufern häufiger abgelehnt wurden als die von älteren (27 Prozent gegenüber 10 Prozent). Ein weiteres Ergebnis: Finanzierungen wurden bei Vor-Ort-Testkäufen häufiger genehmigt (88 Prozent) als bei Online-Testkäufen (71 Prozent) – wobei Informationen zu den finanziellen Verhältnissen der Testkäuferinnen und -käufer bei den Online-Testkäufen wie beschrieben deutlich weniger detailliert erhoben wurden.

In einigen Fällen stellten die Anbieter den Käuferinnen und -käufern zudem höhere Kredite bereit, als diese angefragt hatten.

Den Testerinnen und Testern wurden verschiedene Produkte angeboten, um ihre Käufe zu finanzieren. In den meisten Fällen waren es klassische Verbraucherdarlehensverträge, also etwa Ratenkredite und Kreditrahmen, beispielsweise über eine Kreditkarte. Vereinzelt wurden auch Teilzahlungsmodelle angeboten (Buy-now-pay-later) .

Dokumentation und Transparenz ausbaufähig

Kreditgeber sind verpflichtet, ihre Darlehensnehmerinnen und -nehmer über Einzelheiten des Vertrags zu informieren, bevor sie diesen abschließen. Und zwar in Form der Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (Standard European Consumer Credit Information – SECCI).

Im automatisierten Verfahren des Online-Vertriebs wurden die Standardinformationen zuverlässig übermittelt. In wenigen Fällen der Vor-Ort-Gespräche wurden sie nicht bereitgestellt. Bei fast der Hälfte aller Testkäufe wurden die verpflichtenden Kundeninformationen allerdings erst nach Vertragsabschluss bereitgestellt – und damit zu spät.

Mehr als die Hälfte der Testerinnen und Tester unzufrieden

Die Testkäuferinnen und -käufer sollten auch darauf achten, ob die von ihnen abgeschlossene Finanzierung beworben wurde. Bei rund einem Drittel – und zwar ausschließlich bei Vor-Ort-Testkäufen – war dies der Fall. Beispielweise wurden Nullprozent-Finanzierungen über Aufsteller oder Plakate angeboten.

Erfreulich ist, dass bei den meisten Finanzierungen Zinssatz und Laufzeit so vereinbart wurden, wie sie in der Werbung versprochen worden waren. Nur in wenigen Fällen war nicht ersichtlich, dass die beworbenen günstigen Konditionen an bestimmte Voraussetzungen wie Bonität oder eine bestimmte Laufzeit geknüpft waren. Die Testpersonen erhielten damit andere Konditionen als zuvor beworben.

Mehr als die Hälfte der Testkäuferinnen und -käufer fühlte sich nicht gut über ihre Finanzierung informiert. Bemängelt wurde insbesondere, dass Beraterinnen und Berater nicht alle Produkteigenschaften erläuterten, zu kurz auf die persönliche Situation eingingen, unsicher wirkten und Beratungsgespräche zu schnell abwickelten.

Mit der Beratung vor Ort waren nur ein Drittel der Testkäuferinnen und Testkäufer zufrieden, bei Online-Testkäufen etwas mehr als die Hälfte. Bei einigen Online-Käufen gab es allerdings Schwierigkeiten im Antragsprozess, unter anderem wegen abgebrochener Verbindungen, mehrfach einzugebender Angaben und Problemen beim Video-Ident-Verfahren.

Was die BaFin mit den Ergebnissen macht

Die BaFin hat die Ergebnisse der Mystery-Shopping-Aktion zum Anlass genommen zu prüfen, ob die getesteten Institute beim Vertrieb der geprüften Konsumentenkredite gegen Verbraucherschutzvorschriften beispielsweise zur Dokumentation, Transparenz und zum schriftlichen Kreditvertrag verstoßen haben. Stellt sie Missstände fest, hält sie die Institute dazu an, die Vorgaben einzuhalten, und ergreift bei Bedarf Maßnahmen.

 

Auf einen Blick

Mystery-Shopping-Aktion zu Konsumkrediten

Bei ihrer ersten Mystery-Shopping-Aktion im Jahr 2021 hat die Aufsicht die Anlageberatung in mehreren Banken überprüft. Geschulte Testkäuferinnen und -käufer traten dabei inkognito als Kundinnen und Kunden bei Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern auf.

Die Anlageberatung stand auch bei der Mystery-Shopping-Aktion im Jahr 2022 im Fokus. Es ging vor allem um die Frage, ob die Wertpapierdienstleistungsinstitute ihren Kundinnen und Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen aushändigen, also etwa die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation.

2023 hat die BaFin eine Mystery-Shopping-Aktion zur Restschuldversicherung im Einzelhandel und bei Kreditinstituten durchgeführt. Im Fokus standen die Themen „Beratung und Information“ sowie „Provision und Prämien“. Durch den kombinierten Untersuchungsansatz wollte die BaFin ein umfassendes Bild gewinnen, wie Produkte ausgestaltet sind und vertrieben werden.

Im selben Jahr nahm die BaFin zudem an einer von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordinierten Mystery-Shopping-Aktion teil. Untersucht wurde dabei vor allem, wie Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen Werbe- und Marketingmaterialien auf ihren Websites und in ihren Apps nutzen.

Umfrage zur Konsumfinanzierung

2023 hat die BaFin junge Erwachsene zu ihrem Konsum- und Bezahlverhalten befragt. Es zeigte sich, dass die 18- bis 29-Jährigen gerne auf Kredit einkaufen. Was die Kredite kosten, wissen viele aber nicht.

 

Quelle: BaFin vom 04.06.2024

 

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