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Konsum­kre­dite im Test

(BaFin­Journal) Möbel, Elek­tro­ge­räte, Klei­dung – viele Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher kaufen auf Kredit. Wie schwer ist es, an eine solche Finan­zie­rung zu kommen? Das hat die Finanz­auf­sicht BaFin in ihrer fünften Mystery-Shop­ping-Aktion unter­sucht. Von Ulrich Quaas, BaFin-Kommu­ni­ka­tion, in Zusam­men­ar­beit mit Matthias Heinze, BaFin-Verbrau­cher­schutz

Einige Anbieter sind bei der Vergabe von Konsum­kre­diten offenbar nicht beson­ders kritisch. Bei einer Mystery-Shop­ping-Aktion der BaFin im Spät­sommer 2023 wurden fast 80 Prozent der Kredit­an­fragen bewil­ligt. Wobei die Hälfte der Test­käu­fe­rinnen und Test­käufer eine eher schlechte Bonität vorzu­weisen hatte.

Teste­rinnen und Tester haben im Auftrag der BaFin so getan, als wollten sie Käufe von Möbeln, Elek­tro­ge­räten und Beklei­dung finan­zieren lassen. Unter den acht getes­teten Anbie­tern waren vier Online­shops und zwei statio­näre Einzel­händler mit ihren jewei­ligen Finan­zie­rungs­part­nern. Zusätz­lich wurden Finan­zie­rungen bei zwei Banken direkt ange­fragt. Insge­samt fanden 48 verdeckte Test­käufe statt (siehe Info­kasten).

 

Auf einen Blick

Mystery-Shop­ping-Aktion zu Konsum­kre­diten

Bei der Mystery-Shop­ping-Aktion zu Konsum­kre­diten ließ die BaFin 48 Test­käufe durch­führen – und zwar je zur Hälfte vor Ort und online. Dabei wurden Finan­zie­rungen bzw. Kredite abge­schlossen, die anschlie­ßend wider­rufen wurden.

Für den Test wurden insge­samt fünf Kunden­pro­file ange­legt. Diese unter­schieden sich nach Alter, Einkom­mens­klasse und gewünschter Kredit­höhe.

Mit acht Test­ob­jekten war die Stich­probe vergleichs­weise klein und stellt zudem nur eine Moment­auf­nahme dar. Wie bei jeder Mystery-Shop­ping-Aktion können die Resul­tate nicht ohne Weiteres auf den gesamten deut­schen Finanz­sektor über­tragen werden.

Mystery Shop­ping-Aktionen bieten der BaFin einen direkten Blick auf die Markt­rea­lität – anders als bei Beschwerden von Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern oder der Auswer­tung von Prüf­be­richten, wo die BaFin zunächst nur einen mittel­baren Eindruck erhält.

 

Kredit­wür­dig­keits­prü­fung oft ober­fläch­lich

Bei etwa einem Drittel der Test­käufe wurde die finan­zi­ellen Situa­tion der Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher über­haupt nicht erhoben. Bei rund zwei Drit­teln wurden Angaben zur finan­zi­ellen Situa­tion zwar erhoben, jedoch oft sehr ober­fläch­lich: In etwa 70 Prozent der Fälle befragten die Anbieter die Test­käu­fe­rinnen und -käufer nach ihrem freien Einkommen. Das ist der Teil vom Einkommen, der übrig­bleibt, nachdem alle beste­henden Kosten für den Lebens­un­ter­halt abge­zogen wurden.

Detail­lierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben wie Miet- und Lebens­hal­tungs­kosten wurden nur bei der Hälfte der Anträge gefor­dert. Ledig­lich in 17 Prozent der Test­käufe fragten die Anbieter nach bereits beste­henden Krediten.

Auffal­lend war, dass die Kredit­prü­fung bei Online-Käufen weniger detail­liert war. Die Verkäu­fe­rinnen und Verkäufer im Geschäft oder der Filiale fragten fast immer nach Einnahmen und Ausgaben der Kundinnen und Kunden. Im Internet wurde kaum danach gefragt: in nur zwei von 24 Fällen. Statt­dessen wurde bei knapp der Hälfte der Online-Anträge das frei verfüg­bare Einkommen abge­fragt.

Hohe Bewil­li­gungs­quote

In der Unter­su­chung der BaFin wurde auch deut­lich, dass Anfragen von jungen Test­käu­fe­rinnen und -käufern häufiger abge­lehnt wurden als die von älteren (27 Prozent gegen­über 10 Prozent). Ein weiteres Ergebnis: Finan­zie­rungen wurden bei Vor-Ort-Test­käufen häufiger geneh­migt (88 Prozent) als bei Online-Test­käufen (71 Prozent) – wobei Infor­ma­tionen zu den finan­zi­ellen Verhält­nissen der Test­käu­fe­rinnen und -käufer bei den Online-Test­käufen wie beschrieben deut­lich weniger detail­liert erhoben wurden.

In einigen Fällen stellten die Anbieter den Käufe­rinnen und -käufern zudem höhere Kredite bereit, als diese ange­fragt hatten.

Den Teste­rinnen und Testern wurden verschie­dene Produkte ange­boten, um ihre Käufe zu finan­zieren. In den meisten Fällen waren es klas­si­sche Verbrau­cher­dar­le­hens­ver­träge, also etwa Raten­kre­dite und Kredit­rahmen, beispiels­weise über eine Kredit­karte. Verein­zelt wurden auch Teil­zah­lungs­mo­delle ange­boten (Buy-now-pay-later) .

Doku­men­ta­tion und Trans­pa­renz ausbau­fähig

Kredit­geber sind verpflichtet, ihre Darle­hens­neh­me­rinnen und -nehmer über Einzel­heiten des Vertrags zu infor­mieren, bevor sie diesen abschließen. Und zwar in Form der Euro­päi­schen Stan­dard­in­for­ma­tionen für Verbrau­cher­kre­dite (Stan­dard Euro­pean Consumer Credit Infor­ma­tion – SECCI).

Im auto­ma­ti­sierten Verfahren des Online-Vertriebs wurden die Stan­dard­in­for­ma­tionen zuver­lässig über­mit­telt. In wenigen Fällen der Vor-Ort-Gespräche wurden sie nicht bereit­ge­stellt. Bei fast der Hälfte aller Test­käufe wurden die verpflich­tenden Kunden­in­for­ma­tionen aller­dings erst nach Vertrags­ab­schluss bereit­ge­stellt – und damit zu spät.

Mehr als die Hälfte der Teste­rinnen und Tester unzu­frieden

Die Test­käu­fe­rinnen und -käufer sollten auch darauf achten, ob die von ihnen abge­schlos­sene Finan­zie­rung beworben wurde. Bei rund einem Drittel – und zwar ausschließ­lich bei Vor-Ort-Test­käufen – war dies der Fall. Beispiel­weise wurden Null­pro­zent-Finan­zie­rungen über Aufsteller oder Plakate ange­boten.

Erfreu­lich ist, dass bei den meisten Finan­zie­rungen Zins­satz und Lauf­zeit so verein­bart wurden, wie sie in der Werbung verspro­chen worden waren. Nur in wenigen Fällen war nicht ersicht­lich, dass die bewor­benen güns­tigen Kondi­tionen an bestimmte Voraus­set­zungen wie Bonität oder eine bestimmte Lauf­zeit geknüpft waren. Die Test­per­sonen erhielten damit andere Kondi­tionen als zuvor beworben.

Mehr als die Hälfte der Test­käu­fe­rinnen und -käufer fühlte sich nicht gut über ihre Finan­zie­rung infor­miert. Bemän­gelt wurde insbe­son­dere, dass Bera­te­rinnen und Berater nicht alle Produk­t­ei­gen­schaften erläu­terten, zu kurz auf die persön­liche Situa­tion eingingen, unsi­cher wirkten und Bera­tungs­ge­spräche zu schnell abwi­ckelten.

Mit der Bera­tung vor Ort waren nur ein Drittel der Test­käu­fe­rinnen und Test­käufer zufrieden, bei Online-Test­käufen etwas mehr als die Hälfte. Bei einigen Online-Käufen gab es aller­dings Schwie­rig­keiten im Antrags­pro­zess, unter anderem wegen abge­bro­chener Verbin­dungen, mehr­fach einzu­ge­bender Angaben und Problemen beim Video-Ident-Verfahren.

Was die BaFin mit den Ergeb­nissen macht

Die BaFin hat die Ergeb­nisse der Mystery-Shop­ping-Aktion zum Anlass genommen zu prüfen, ob die getes­teten Insti­tute beim Vertrieb der geprüften Konsu­men­ten­kre­dite gegen Verbrau­cher­schutz­vor­schriften beispiels­weise zur Doku­men­ta­tion, Trans­pa­renz und zum schrift­li­chen Kredit­ver­trag verstoßen haben. Stellt sie Miss­stände fest, hält sie die Insti­tute dazu an, die Vorgaben einzu­halten, und ergreift bei Bedarf Maßnahmen.

 

Auf einen Blick

Mystery-Shop­ping-Aktion zu Konsum­kre­diten

Bei ihrer ersten Mystery-Shop­ping-Aktion im Jahr 2021 hat die Aufsicht die Anla­ge­be­ra­tung in mehreren Banken über­prüft. Geschulte Test­käu­fe­rinnen und -käufer traten dabei inko­gnito als Kundinnen und Kunden bei Banken, Versi­che­rern und anderen Finanz­dienst­leis­tern auf.

Die Anla­ge­be­ra­tung stand auch bei der Mystery-Shop­ping-Aktion im Jahr 2022 im Fokus. Es ging vor allem um die Frage, ob die Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­in­sti­tute ihren Kundinnen und Kunden die gesetz­lich vorge­schrie­benen Infor­ma­ti­ons­un­ter­lagen aushän­digen, also etwa die Geeig­net­heits­er­klä­rung und die Ex-ante-Kosten­in­for­ma­tion.

2023 hat die BaFin eine Mystery-Shop­ping-Aktion zur Rest­schuld­ver­si­che­rung im Einzel­handel und bei Kredit­in­sti­tuten durch­ge­führt. Im Fokus standen die Themen „Bera­tung und Infor­ma­tion“ sowie „Provi­sion und Prämien“. Durch den kombi­nierten Unter­su­chungs­an­satz wollte die BaFin ein umfas­sendes Bild gewinnen, wie Produkte ausge­staltet sind und vertrieben werden.

Im selben Jahr nahm die BaFin zudem an einer von der Euro­päi­schen Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­be­hörde (ESMA) koor­di­nierten Mystery-Shop­ping-Aktion teil. Unter­sucht wurde dabei vor allem, wie Banken und Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen Werbe- und Marke­ting­ma­te­ria­lien auf ihren Websites und in ihren Apps nutzen.

Umfrage zur Konsum­fi­nan­zie­rung

2023 hat die BaFin junge Erwach­sene zu ihrem Konsum- und Bezahl­ver­halten befragt. Es zeigte sich, dass die 18- bis 29-Jährigen gerne auf Kredit einkaufen. Was die Kredite kosten, wissen viele aber nicht.

 

Quelle: BaFin vom 04.06.2024

 

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