Geldmarktfonds: BaFin wendet aktualisierte ESMA-Leitlinien an
Die Finanzaufsicht BaFin wendet die deutsche Übersetzung der Leitlinien zu Stresstestszenarien für Geldmarktfonds an. Diese hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 6. März 2024 veröffentlicht.
Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass die Bestimmungen von Artikel 28 der Geldmarktfondsverordnung gemeinsam, einheitlich und kohärent angewendet werden. Sie legen gemeinsame Referenzparameter für die Szenarien fest, die den Stresstests zugrunde liegen.
Nach Artikel 28 Absatz 7 der Geldmarktfondsverordnung aktualisiert die ESMA die Leitlinien mindestens einmal jährlich und berücksichtigt dabei die jüngsten Marktentwicklungen. Damit verfügen die Verwalter von Geldmarktfonds über die erforderlichen Informationen, um die entsprechenden Felder in der in Artikel 37 der Geldmarktfondsverordnung genannten Berichtsvorlage so auszufüllen, wie es der Durchführungsverordnung der Europäischen Union (EU) 2018/708 der Kommission entspricht. Diese Informationen enthalten Vorgaben zu den genannten Arten von Stresstests und deren Kalibrierung.
Quelle: BaFin vom 18.04.2024
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