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Fintech-Festival FIBE: „Das war richtig klasse“

Beim Fintech-Festival FIBE informierte ein Team der Finanzaufsicht BaFin rund um das Thema Erlaubnis. Umfangreiche Informationen bietet die BaFin auch online auf ihrem Fintech Innovation Hub.

Brauchen Fintech-Gründerinnen und -Gründer für ihr Vorhaben eine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin? Und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen sie dafür erfüllen? Über diese und andere Fragen informierte ein Team der BaFin am 24. und 25. April 2024 beim Fintech-Festival FIBE in Berlin. Die Finanzaufsicht war mit einem Stand auf der Veranstaltung präsent.

„Wir haben viele gute Gespräche geführt. Dabei konnten wir zahlreiche Fragen rund um das Thema BaFin-Erlaubnis schnell und direkt klären. Das war richtig klasse. Wir wollen diesen Austausch auch in Zukunft fördern“, erklärte Thomas Trossen, Referatsleiter im Bereich Abwicklung und Geldwäscheprävention. Der Stand auf der FIBE war Teil des Fintech-Dialogs der BaFin. Dabei geht es um den direkten, unkomplizierten Austausch mit jungen Unternehmen in frühen Phasen des Innovationszyklus.

Darüber hinaus bietet die BaFin mit dem Fintech Innovation Hub auf ihrer Website eine erste Anlaufstelle mit vielfältigen Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um innovative Finanztechnologien und das für die verschiedenen Geschäftsmodelle anwendbare Aufsichtsrecht. Über den Fintech Innovation Hub können Gründerinnen und Gründer die Finanzaufsicht auch direkt mit Fragen zu ihrem Geschäftsvorhaben kontaktieren.

 

Quelle: BaFin vom 02.05.2024

 

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