FINMA eröffnet Konkurs über die FlowBank SA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet am 13. Juni 2024 den Konkurs über die FlowBank SA. Diese Massnahme wurde notwendig, da die Bank nicht mehr über die Mindestesteigenmittel verfügt, die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind. Es besteht zudem die Besorgnis, dass die Bank überschuldet ist. Der Konkurs dient dem Schutz der Einlegerinnen und Einleger. Die privilegierten Einlagen können gemäss heutigen Berechnungen aus den vorhandenen Mitteln der Bank vollumfänglich zurückerstattet werden.
Die FINMA hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass die FlowBank SA nicht mehr über genügend Eigenmittel für ihre Geschäftstätigkeit als Bank verfügt. Die dauernd einzuhaltenden Mindestanforderungen für Eigenmittel werden in erheblicher und schwerer Weise verletzt. Die FlowBank SA und ihre Organe waren nicht in der Lage, innert erforderlicher Frist nachhaltige Massnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittelvorschriften wieder einzuhalten. Es besteht weiter die begründete Besorgnis, dass die Bank zum aktuellen Zeitpunkt überschuldet ist. Da vorliegend keine Aussicht auf eine Sanierung besteht, muss die Bank konkursliquidiert werden. Die FINMA ernannte die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG als Konkursliquidatorin für die Durchführung des Verfahrens.
Aufsichtsrecht schwer verletzt
Bereits im Oktober 2021 hatte die FINMA gegen die FlowBank SA ein erstes Enforcementverfahren eröffnet und in der Folge schwere Verletzungen von Aufsichtsrecht, namentlich der Eigenmittelvorschriften sowie der Anforderungen an eine angemessene Verwaltungsorganisation und das Risikomanagement, festgestellt. Im Oktober 2022 ordnete die FINMA deshalb umfassende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an und setzte einen Prüfbeauftragten zur Begleitung deren Umsetzung ein.
Aufgrund von erneuten Hinweisen auf verschiedene aufsichtsrechtliche Mängel – unter anderem wegen weiterer Verstösse gegen die Eigenkapitalquote – eröffnete die FINMA im Juni 2023 wiederum ein Enforcementverfahren gegen die Bank und setzte eine Untersuchungsbeauftragte zur Überwachung der Tätigkeit der Bank sowie zur Abklärung des relevanten Sachverhalts ein. Die Untersuchungsbeauftragte stellte fest, dass die FlowBank SA Eigenmittelvorschriften wiederholt nicht einhielt und nach wie vor in verschiedenen Bereichen mangelhaft organisiert war. Die Buchführung der Bank sowie das finanzielle Reporting stellten sich als fehlerhaft und unvollständig heraus. Es zeigte sich auch, dass die Bank Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber der FINMA verletzte.
Die Untersuchung ergab zudem, dass die Bank zahlreiche Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken einging und Transaktionen von erheblichem Umfang abwickelte, ohne die Hintergründe der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen angemessen abzuklären. Mit der Aufnahme solcher Geschäftsbeziehungen erhöhte die Bank ihre Risiken erheblich, obwohl die bereits bestehenden organisatorischen Mängel noch nicht behoben waren. Damit verstiess sie in der Beurteilung der FINMA in schwerer Weise gegen die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie auch gegen das von der FINMA ausgesprochene Verbot, zusätzliche risikoerhöhende Geschäftsaktivitäten einzugehen.
Angesichts der schweren Missstände, der dauerhaften Verletzung von Bewilligungsvoraussetzungen sowie der Unfähigkeit der Bank, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen, verfügte die FINMA am 8. März 2024 den Bewilligungsentzug und sprach der Bank die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit ab. Diese Verfügung ist aufgrund eines hängigen Beschwerdeverfahrens vor Bundesverwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig. Hingegen sind während des Beschwerdeverfahrens verschiedene von der FINMA angeordnete vorsorgliche Massnahmen in Kraft, die unter anderem Substanzabzüge bei der Bank verhindern.
FINMA interveniert umgehend
Nachdem der Verwaltungsrat der Bank den Jahresabschluss 2023 erst vor wenigen Tagen genehmigte und gesicherte Zahlen für die Beurteilung der Insolvenzgefahr erst seit kurzem vorliegen, stellte die FINMA fest, dass die finanzielle Situation der FlowBank SA weit schlechter ist, als diese ursprünglich gemeldet hatte. Die Mindesteigenmittelvorschriften der Bank waren bereits Ende 2023 sowie per Ende April 2024 in klarer Weise verletzt. Darüber hinaus besteht die begründete Besorgnis, dass die Bank per Ende April 2024 überschuldet ist. Der Bank gelang es nicht, innert Frist eine genehmigungsfähige Erhöhung der Eigenmittel zu unterbreiten. Diese neue Situation erfordert zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger eine umgehende Intervention der FINMA, weshalb sie den Konkurs über die Bank eröffnet.
Rückerstattung der privilegierten Einlagen
Primäres Ziel der FINMA ist der Schutz der Einlegerinnen und Einleger. Die Konkursliquidatorin wird daher in einem ersten Schritt die Kundenguthaben bis 100‘000 Franken (privilegierte Einlagen) rasch den betroffenen Kunden zurückerstatten. Gemäss heutigen Berechnungen können die privilegierten Einlagen mit den vorhandenen Mitteln der Bank vollumfänglich ausbezahlt werden. Somit wird die Einlagensicherung der Schweizer Banken (esisuisse) voraussichtlich nicht involviert werden müssen. Ausserdem werden die Wertschriftendepots der Kunden abgesondert und zurückerstattet.
Die FlowBank SA ist eine im Handelskommissionsgeschäft tätige Bank mit Hauptsitz in Genf und Tochtergesellschaften in London und auf den Bahamas. Die Bank weist eine Bilanzsumme von ungefähr 680 Millionen Franken auf, führt über 22'000 Kundenkonten und hat weltweit rund 140 Angestellte.
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Quelle: FINMA vom 13.06.2024
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