Menü open menu close menu

FINMA: Die Bewilligung als Herausforderung und Gütesiegel

Die Bewilligung der Aufsichtsbehörde für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees ist ein Gütesiegel. Diejenigen Institute, welche die Anforderungen von FIDLEG und FINIG erfüllen, erhalten den Nachweis, im Einklang mit den hohen Qualitätserwartungen des Gesetzgebers und der FINMA zu agieren.

2020 konnte die FINMA die Grundlagen für den Bewilligungsprozess für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees legen:

Die FINMA ist damit bereit für die Bearbeitung der Gesuche von den geschätzten 2500 Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwaltern und Trustees. Sie erwartet gemäss den erhaltenen Meldungen, dass im Verlauf des Jahres 2021 ungefähr 30 Prozent der entsprechenden Marktteilnehmenden eine FINMA-Bewilligung anstreben.

 

Risiken angemessen bewirtschaften

Die neuen Anforderungen können für viele Unternehmen grosse Herausforderungen darstellen. Die Regulierung umfasst neben Vorschriften zur Organisation und zu den Eigenmitteln auch Verhaltensregeln, so etwa zum Umgang mit Risiken aus dem grenzüberschreitenden Geschäft, zur Suitability oder zum Marktverhalten. Es gilt, sämtliche Risiken der Geschäftstätigkeit zu erfassen und sie mit geeigneten Prozessen und Kontrollen zu begrenzen und zu überwachen.

 

Gerade die Risiken aus dem grenzüberschreitenden Geschäft können bedeutend sein. Viele Vermögensverwalterinnen und -verwalter bedienen teils aus historischen, teils aus geschäftspolitischen Gründen Kundschaft aus verschiedenen Jurisdiktionen. Je nach Land gelten andere Regeln im Zusammenhang erbrachten Finanzdienstleistungen. Daraus können sich Rechts- und Haftungsrisiken ergeben, namentlich im Bereich von Steuerdelikten. Es obliegt der Vermögensverwalterin und dem Vermögensverwalter, diese Risiken angemessen zu bewirtschaften.

 

Notwendige Fachkenntnisse und allfällige Anpassungen

Der Fokus der FINMA wird sich daher 2021 vermehrt auf inhaltliche Grundsatzfragen und Risikoüberlegungen im Bewilligungsprozess richten. Je nach Geschäftsmodell und je nach Umfang wie auch Art der Risiken erwartet die FINMA entsprechende Fachkenntnisse sowie allfällige Anpassungen in der Organisation. So kann auch bei Instituten unterhalb der Schwellenwerte gemäss Artikel 26 FINIV die operationelle Trennung der Risikokontrolle verlangt werden, sofern das Geschäftsmodell erhöhte Risiken aufweist. Die FINMA wird hierbei auch einen Fokus auf angemessene Prozesse und deren Dokumentation legen.

 

Letztlich kann die FINMA nur diejenigen Gesellschaften bewilligen, die den Nachweis erbringen, ihre Risiken angemessen zu begrenzen und zu kontrollieren. Das kann mit Kosten verbunden sein, wenn beispielsweise mehr Ressourcen aufgebaut oder externe Dienstleister herbeigezogen werden müssen. Daher ist zu erwarten, dass nicht alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit den bestehenden Strukturen ohne Weiteres eine Bewilligung erhalten werden.

 

Bewilligung der FINMA als Gütesiegel

Die Bewilligung der FINMA dürfte die Wettbewerbsfähigkeit von Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwaltern und Trustees stärken sowie die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit mit ausländischen Konkurrenten erhöhen. Die Branche und der Vermögensveraltungsstandort Schweiz gewinnen damit an Attraktivität.

 

Konstruktive Zusammenarbeit

Eine erfolgreiche Umsetzung des Bewilligungsprozesses bedingt die offene und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees müssen sich rechtzeitig und offen mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Vorkehrungen frühzeitig in die Wege leiten. Dies betrifft beispielsweise die Organisation, die Prozesse und die Dokumentation, ebenso wie den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation. Auch gilt es, ein qualitativ hochstehendes Bewilligungsgesuch zusammenzustellen, das es der Aufsichtsorganisation und der FINMA ermöglicht, die Prüfung ohne Rückfragen durchzuführen.

 

Neue Rolle für die Aufsichtsorganisationen

Die noch jungen Aufsichtsorganisationen müssen ihre Systeme und Prozesse aufbauen und darauf ausrichten, kommende Mitglieder risikoorientiert und nach Massgabe der FINMA laufenden zu überwachen. Daher ist es wichtig, dass sie ihre Rolle als von Verbänden und Interessensgruppen unabhängigen Kontrollinstanzen rasch finden und effektiv ausüben. Diese neue Aufsichtsarchitektur wird sich in der Praxis noch bewähren müssen.

 

Die FINMA wird ihrerseits darauf achten, dass sie neben effizienten Prozessen für die Bewältigung der anstehenden Gesuche auch klar und offen über die Erwartungen kommuniziert und ein "level-playing field" sicherstellt. Darin werden die Gesuche zwar mit der nötigen Strenge, aber auch pragmatisch und im Quervergleich fair behandelt werden.

 

Vorteil für "first movers"

Das Volumen an Gesuchen wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 seinen Höhepunkt erreichen. Dies bedeutet, dass die FINMA noch bis weit ins Jahr 2023 hinein mit den Prüfungen beschäftigt sein wird. Eine gewisse Verzögerung ist für später eingereichte Gesuche daher zu erwarten. In diesem Sinne kann es ein Vorteil sein, bereits 2021 die Herausforderung anzugehen und ein "first mover" zu werden. In jedem Fall ist die FINMA bereit und sieht den Gesuchen sowie dem Austausch mit den Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwaltern und Trustees mit grossem Interesse entgegen.

 

Quelle: FINMA vom 02.05.2024

 

PRES­SE­KON­TAKT

Netz­werk Kapi­tal­markt Sanie­rung
BEMK Rechts­an­wälte PartGmbB

Artur-Lade­beck-Str. 8
33602 Biele­feld

Website: https://​​​​​​​​​​​​​​​​​netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de/
E-Mail : info@netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10