Menü open menu close menu

FAQ zur Institutsvergütungsverordnung veröffentlicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat Fragen und Antworten zur Institutsvergütungsverordnung veröffentlicht. Darin berücksichtigt sie Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht mit Bezug zu Vergütung.

Die Fragen und Antworten (FAQ) ersetzen die bisherige Auslegungshilfe der BaFin zur Institutsvergütungsverordnung. Beaufsichtigte Institute müssen unter anderem die Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU unmittelbar anwenden. Die FAQ enthalten auch Sachverhalte, die nicht von den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht erfasst sind oder bei denen es um deren proportionale Umsetzung geht.

Soweit die FAQ neue Erleichterungen vorsehen, können Institute diese unverzüglich anwenden. Sollte es aufgrund der FAQ nötig sein, die Vergütungssysteme umzustellen, gilt für die Implementierung der Änderungen eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025.

 

Zusatzinformationen

 

 

 

Quelle: BaFin vom 13.06.2024

 

PRES­SE­KON­TAKT

Netz­werk Kapi­tal­markt Sanie­rung
BEMK Rechts­an­wälte PartGmbB

Artur-Lade­beck-Str. 8
33602 Biele­feld

Website: https://​​​​​​​​​​​​​​​​​​netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de/
E-Mail : info@netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10