Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts der DR Deutsche Rücklagen GmbH angeordnet
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 12. März 2024 angeordnet, dass die in Tauberbischofsheim ansässige DR Deutsche Rücklagen GmbH ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.
Das Unternehmen vergibt Gelddarlehen, indem es Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern als „partiarische Darlehen" bezeichnete Gelder anbietet. Es betreibt damit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit zu kündigen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin vom 21.03.2024
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