Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)
Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) ist ein zentrales Element der europäischen Finanzmarktregulierung. Sie wurde entwickelt, um die Integrität, Transparenz und Effizienz der Finanzmärkte in der Europäischen Union zu stärken. Hier sind einige der Hauptpunkte der MiFIR-Verordnung:
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Transparenz: MiFIR zielt darauf ab, die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen, insbesondere durch die Einführung von Berichtspflichten für Transaktionen in Finanzinstrumenten. Dies soll sicherstellen, dass Informationen über Handelsaktivitäten zeitnah und öffentlich verfügbar sind.
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Marktinfrastruktur: Die Verordnung regelt auch verschiedene Aspekte der Marktinfrastruktur, einschließlich Handelsplattformen wie Börsen und multilaterale Handelssysteme (MTFs). Sie legt Standards für den Betrieb dieser Plattformen fest und stellt sicher, dass sie angemessene Maßnahmen zur Risikominderung treffen.
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Handelsregeln: MiFIR enthält spezifische Bestimmungen zur Handelsausführung, die sicherstellen sollen, dass Aufträge effizient und fair ausgeführt werden. Dies beinhaltet unter anderem die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen durch Wertpapierfirmen.
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Marktüberwachung: Die Verordnung stärkt auch die Marktüberwachung, indem sie die Einführung eines einheitlichen Transaktionsberichtssystems vorsieht. Dies ermöglicht den Behörden eine bessere Überwachung der Märkte und die frühzeitige Erkennung von Missbrauchsfällen.
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Handelsplatz für Derivate: Ein weiterer wichtiger Aspekt von MiFIR betrifft den Handel mit Derivaten, für den spezifische Transparenz- und Berichtspflichten gelten. Ziel ist es, die Transparenz und Stabilität des Derivatemarktes zu verbessern und das Risiko für das Finanzsystem zu verringern.
Insgesamt zielt die MiFIR-Verordnung darauf ab, die Funktionsweise der Finanzmärkte in der Europäischen Union zu verbessern, indem sie für mehr Transparenz, Effizienz und Sicherheit sorgt und gleichzeitig das Vertrauen der Anleger stärkt.
Die aktuelle Fassung: Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente
Quelle: BaFin vom 02.04.2024
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